Rechtsprechung
LSG Thüringen, 28.08.2012 - L 6 KR 387/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Justiz Thüringen
§ 129 Abs 2 SGB 5, § 130a Abs 1 SGB 5
Erstattung des Herstellerrabatts auch für im Wege des Versandhandels nach Deutschland eingeführte Arzneimittel - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Altenburg, 10.12.2004 - S 4 KR 2903/03
- LSG Thüringen, 28.04.2005 - L 6 B 85/04
- SG Altenburg, 28.02.2008 - S 4 KR 2903/03
- LSG Thüringen, 28.08.2012 - L 6 KR 387/08
- BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 31/12 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 4/08 R
Krankenversicherung - Arzneimittel - kein Herstellerrabatt auf durch …
Auszug aus LSG Thüringen, 28.08.2012 - L 6 KR 387/08
Nach der Rechtsprechung des 1. Senats des BSG war dieses Regelungssystem mit Abgabepflichten nach § 130a Abs. 1 Satz 1 SGB V zu Lasten von Apotheken einerseits und Erstattungsansprüchen nach § 130a Abs. 1 Satz 2 SGB V gegenüber den pharmazeutischen Unternehmern andererseits in dem hier streitigen Zeitraum für die Klägerin nicht einschlägig, weil Rabatte nach § 130a Abs. 1 SGB V grundsätzlich nur bei Abgabe von Fertigarzneimitteln im Rahmen der Preisvorschriften nach dem AMG oder aufgrund des § 129 Abs. 5a SGB V anfallen und sie diesem Regime jedenfalls während des hier zu beurteilenden Zeitraums nicht unterstellt war (BSG, Urteil vom 28.7.2008 - B 1 KR 4/08 R - BSGE 101, 161 = SozR 4-2500 § 130a Nr. 3).Hierzu ist sie rechtlich in der Lage, weil sie bei der Abgabe von Arzneimitteln per Versandhandel aus dem Ausland nicht den deutschen arzneimittelrechtlichen Preisregelungen unterworfen ist (vgl BSGE 101, 161 = SozR 4-2500 § 130a Nr. 3, jeweils RdNr 23 mwN).
Nur dann erwirbt eine Apotheke die Rechtsstellung, die ihr einerseits auf gesetzlicher Grundlage Vergütungsansprüche gegen die Krankenkassen vermittelt und sie andererseits durch die Rabattpflichten nach §§ 130 und 130a SGB V hoheitlich belastet bzw in Dienst nimmt (ebenso BSGE 101, 161 = SozR 4-2500 § 130a Nr. 3, jeweils RdNr 32).
Eine solche Einbindung in das leistungserbringungsrechtliche System des SGB V hat für die Klägerin jedenfalls in dem hier maßgebenden Zeitraum nicht bestanden, wie bereits der 1. Senat des BSG eingehend dargelegt hat und von der Klägerin letztlich auch nicht in Zweifel gezogen wird (vgl BSGE 101, 161 = SozR 4-2500 § 130a Nr. 3, jeweils RdNr 35 ff und 40).
Weiter könnte die Klägerin gemäß § 129 Abs. 3 Nr. 2 SGB V dem Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V beitreten und sich damit den Rabattvorschriften der §§ 130 und 130a SGB V unterstellen (vgl BSGE 101, 161 = SozR 4-2500 § 130a Nr. 3, jeweils RdNr 35 ff und 40).
Nicht vorgesehen ist jedoch, Vorteile unterschiedlicher Systeme zu kumulieren (ebenso BSGE 101, 161 = SozR 4-2500 § 130a Nr. 3, jeweils RdNr 31 f: "Rosinenpickerei").
Vielmehr ist durch die Vertragsgestaltung sicherzustellen, dass in- und ausländische Apotheken gleich behandelt werden (BSGE 101, 161 = SozR 4-2500 § 130a Nr. 3, jeweils RdNr 40).
- BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03
Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar
Auszug aus LSG Thüringen, 28.08.2012 - L 6 KR 387/08
Die den pharmazeutischen Unternehmen auferlegten Zahllasten nach § 130a Abs. 1 Satz 2 SGB V stellen als Preisreglementierung wie jede sonstige Regelung zur Kostendämpfung im Bereich der Arzneimittelversorgung (vgl oben unter 4.) einen hoheitlichen Eingriff in die Berufsfreiheit dar (vgl für die Regelungen durch das BSSichG: Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 13.9.2005 - 2 BvF 2/03 - BVerfGE 114, 196, 244 = SozR 4-2500 § 266 Nr. 9 RdNr 129) und bedürfen deshalb einer gesetzlichen Grundlage.Sind dies - wie im Falle der Klägerin - ausschließlich vertragliche Bindungen, bewirken sie keine hoheitliche Indienstnahme (vgl zu dieser Rechtsstellung der beteiligten Apotheken: BVerfGE 114, 196, 244 = SozR 4-2500 § 266 Nr. 9 RdNr 130) , wie es für einen Erstattungsanspruch vorausgesetzt wäre.
- LSG Bayern, 08.02.2011 - L 5 KR 352/06
Krankenversicherung - niederländische Versandapotheke - kein Anspruch auf …
Auszug aus LSG Thüringen, 28.08.2012 - L 6 KR 387/08
Ein Anspruch scheidet unabhängig hiervon nach dem Leistungserbringerrecht des SGB V aus (vgl. Bayerisches Landessozialgericht Urteil vom 8. Februar 2011 - Az.: L 5 KR 352/06 zitiert nach Juris).
- EuGH, 11.12.2003 - C-322/01
DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM …
Auszug aus LSG Thüringen, 28.08.2012 - L 6 KR 387/08
Es ist nicht ersichtlich, dass der Rahmenvertrag dazu missbraucht werden könnte, beitrittswillige und nach Arzneimittel- und Apothekenrecht - im Anschluss an die Rechtsprechung des EuGH (vgl Urteil vom 11.12.2003 - C-322/01 - ... NV - EuGHE I 2003, 14887) - beitrittsfähige ausländische Apotheken zu diskriminieren. - BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 14/08 R
Krankenversicherung - Apotheke - Teilnahme an Arzneimittelversorgung mittels …
Auszug aus LSG Thüringen, 28.08.2012 - L 6 KR 387/08
In seiner Entscheidung vom 17. Dezember 2009 (Az.: B 3 KR 14/08 R, zitiert nach Juris) hat das BSG hierzu ausgeführt:. - BVerfG, 01.09.1999 - 1 BvR 264/95
Zeitlich befristeter Preisabschlag im Gesundheitsstrukturgesetz von 1992 verstieß …
Auszug aus LSG Thüringen, 28.08.2012 - L 6 KR 387/08
Später sind die Abgabepreise für von der Festbetragsregelung nicht erfasste Fertigarzneimittel zunächst vorübergehend unmittelbar durch Gesetz abgesenkt und eingefroren worden (vgl Art. 30 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung - Gesundheitsstrukturgesetz - vom 21.12.1992, BGBl I 2266; vgl hierzu BVerfG SozR 3-5407 Art. 30 Nr. 1) , ehe mit dem BSSichG zum 1.1.2003 Rabattlasten für Großhändler (Art. 11 BSSichG) sowie die hier maßgeblichen Rabattverpflichtungen nach § 130a SGB V eingeführt worden sind. - BGH, 05.06.1970 - I ZR 131/68
Krankenkassenrabatt der Apotheken
Auszug aus LSG Thüringen, 28.08.2012 - L 6 KR 387/08
Allerdings waren Apotheken bereits unter Geltung der Reichsversicherungsordnung (RVO) verpflichtet, bei der Arzneimittelabgabe Rabatte zu gewähren (§ 376 Abs. 1 RVO, vgl hierzu BGHZ 54, 115).